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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Spielregeln für Omnisnap, kurz und verständlich. Was wir Ihnen im Betrieb konkret zusichern, steht im Omnisnap Service Level Agreement.

Stand: 6. Oktober 2026

01Geltungsbereich02Unsere Leistungen03Prototypen und Prototyp-Reports04Vertragsschluss05Preise und Zahlung06Laufzeit und Kündigung07Geistiges Eigentum08Ihre Mitwirkung09Gewährleistung10Haftung11Datenschutz und Vertraulichkeit12Referenzen13Änderungen dieser AGB14Anwendbares Recht und Gerichtsstand

01Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen der Snappy GmbH, Thalwil («Omnisnap», «wir») unter der Marke Omnisnap gegenüber Unternehmen («Kunde», «Sie»).

Es gilt folgende Rangfolge: 1. die angenommene Offerte, 2. das Omnisnap Service Level Agreement (SLA), 3. diese AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen schriftlich zustimmen.

02Unsere Leistungen

Omnisnap entwickelt, betreibt und pflegt Software für Ihr Unternehmen in Form von Modulen: Teile Ihrer Software mit einem klaren Zweck, etwa Webseite, Webshop oder Kundenportal, zu einem festen Monatspreis.

Im Modulpreis enthalten sind:

  • Entwicklung und Weiterentwicklung des Moduls,
  • unbegrenzte Änderungen innerhalb des Zwecks des Moduls,
  • Hosting, Betrieb, Überwachung, Wartung und Updates,
  • Support über die Omnisnap-Konsole,
  • unbegrenzt viele Nutzerinnen und Nutzer.

Dashboard und Kern sind kostenlos. Ein neuer Zweck ist ein neues Modul; berührt ein Wunsch diese Grenze, sagen wir es Ihnen, bevor wir etwas tun. Umfang, Reaktions- und Lieferzeiten, Sicherheit und Backups regelt das SLA.

03Prototypen und Prototyp-Reports

Prototypen und Prototyp-Reports, die wir vor einer Zusammenarbeit erstellen, sind kostenlos und unverbindlich. Sie zeigen, was entstehen kann, und sind kein Angebot im rechtlichen Sinn.

Bis zur Annahme einer Offerte bleiben Prototypen geistiges Eigentum von Omnisnap. Mit der Annahme gehen die darauf aufbauenden Applikationen gemäss Ziffer 7 an Sie über.

04Vertragsschluss

Unsere Offerten sind während der angegebenen Frist gültig. Der Vertrag kommt zustande, wenn Sie die Offerte annehmen, online über den Offerten-Link oder schriftlich. Mit der Annahme gelten das SLA und diese AGB als vereinbart. Wer eine Offerte im Namen eines Unternehmens annimmt, bestätigt, dazu berechtigt zu sein.

05Preise und Zahlung

Es gelten die Preise der angenommenen Offerte, in Schweizer Franken und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

  • Zahlungsfrequenz: Sie wählen jährlich, halbjährlich, quartalsweise oder monatlich. Der Jahrespreis ist der günstigste; die Zuschläge für kürzere Perioden stehen in der Offerte.
  • Rechnungen stellen wir zu Beginn jeder Zahlungsperiode an die von Ihnen angegebene Adresse; sie sind innert 30 Tagen netto zahlbar.
  • Zahlungsverzug: Bleibt eine Rechnung nach einer Mahnung unbezahlt, dürfen wir nach einer weiteren Frist von 14 Tagen neue Arbeiten zurückstellen. Ihre Daten und Ihr Zugang dazu bleiben dabei immer erhalten.
  • Preisanpassungen kündigen wir mindestens 60 Tage vor Beginn der nächsten Zahlungsperiode an; bereits bezahlte Perioden sind davon nicht betroffen.

06Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag gilt auf unbestimmte Zeit. Sie können jedes Modul jederzeit kündigen, ohne Frist und ohne Begründung, in der Omnisnap-Konsole oder per E-Mail. Bereits bezahlte Zahlungsperioden werden nicht zurückerstattet; das Modul läuft dafür bis zum Ende der bezahlten Periode mit allen Leistungen weiter.

Wir können einen Vertrag mit einer Frist von 6 Monaten auf das Ende einer Zahlungsperiode kündigen. Das Recht beider Parteien, aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, bleibt vorbehalten.

Beim Ende des Vertrags erhalten Sie Ihren Quellcode und Ihre Daten, und wir begleiten den Übergang, wie im SLA beschrieben.

07Geistiges Eigentum

  • Was Ihnen gehört: die Applikationen, die wir für Sie bauen, ihr Quellcode sowie Ihre Daten, Inhalte und Dokumente. Die Rechte daran gehen mit der Entstehung an Sie über.
  • Was Omnisnap gehört: die Omnisnap-Technologie, also Plattform, Dashboard, Kern-Bibliotheken, Werkzeuge, Vorlagen und unser Know-how. Sie erhalten daran ein unbefristetes, kostenloses und nicht-exklusives Nutzungsrecht, soweit Ihre Applikationen es brauchen, auch nach Vertragsende.
  • Ihre Daten geben wir nie an Dritte weiter und verkaufen sie nie.

Die Einzelheiten, auch zur Herausgabe des Quellcodes, regelt das SLA.

08Ihre Mitwirkung

Sie benennen eine Ansprechperson mit Stellvertretung, beschreiben Ihre Anliegen in der Omnisnap-Konsole, beantworten Rückfragen zeitnah und verschaffen uns die nötigen Zugänge zu Drittsystemen, die angebunden werden sollen. Für die Rechtmässigkeit der Inhalte und Daten, die Sie in Ihrer Software verwenden, sind Sie verantwortlich.

09Gewährleistung

Wir erbringen unsere Leistungen sorgfältig und nach dem Stand der Technik. Fehler beheben wir im Rahmen des Modulpreises, nach den Prioritäten des SLA. Weil Ihre Software laufend weiterentwickelt wird, tritt diese Pflege an die Stelle einer zeitlich begrenzten Gewährleistung.

10Haftung

Unsere Haftung ist auf die Modulgebühren der letzten 12 Monate vor dem schädigenden Ereignis begrenzt. Für indirekte Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn haften wir nicht. Diese Beschränkungen gelten nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und nicht, soweit das Gesetz eine Haftung zwingend vorschreibt.

Für Ausfälle von Diensten Dritter, die wir nicht beeinflussen können, etwa öffentliche Netze oder angebundene Fremdsysteme, und für höhere Gewalt haften wir nicht.

11Datenschutz und Vertraulichkeit

Wir bearbeiten Personendaten gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG) und, wo anwendbar, der DSGVO. Als Auftragsbearbeiterin handeln wir nur nach Ihren Weisungen. Einzelheiten stehen im SLA und in unserer Datenschutzerklärung.

Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei vertraulich, auch nach Vertragsende.

12Referenzen

Wir dürfen Ihren Firmennamen und Ihr Logo als Referenz nennen. Sie können dem jederzeit per E-Mail widersprechen; wir entfernen die Nennung dann umgehend.

13Änderungen dieser AGB

Änderungen teilen wir Ihnen mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten mit. Änderungen zu Ihren Gunsten gelten sofort; Änderungen zu Ihrem Nachteil gelten nur mit Ihrer Zustimmung, sonst gilt die bisherige Fassung weiter.

14Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt materielles Schweizer Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen des IPRG. Ausschliesslich zuständig sind die Gerichte in Zürich.

Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen gültig; an ihre Stelle tritt eine Regelung, die dem Zweck am nächsten kommt. Bei Abweichungen zwischen der deutschen und der englischen Fassung gilt die deutsche.

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